Elternarbeit an der Lornsenschule
Ohne Eltern würde es Schule gar nicht geben, aber ohne Schule wäre Erziehung nicht komplett, denn Eltern und Schule vermitteln unseren Kindern Werte, Kompetenzen und Wissen.
Daher sind wir Eltern an der Lornsenschule gern gesehene und akzeptierte Begleiter:innen, welche die Schule mitgestalten können.
Der Schulelternbeirat ist die gewählte Vertretung der Eltern an der Schule und gibt uns Eltern die Möglichkeit, an den verschiedensten Schulangelegenheiten mitzuwirken. Er setzt sich zusammen aus den Mitgliedern der einzelnen Klassenelternbeiräte.
Der Schulelternbeirat sieht sich als Brücke zwischen Eltern, Schüler:innen und Lehrkräften.
Es findet zweimal jährlich eine Schulelternbeiratssitzung statt. Aus diesem Gremium heraus werden 12 Elternvertreter:innen als Mitglieder der Schulkonferenz gewählt. Die Schulkonferenz setzt sich zu je 1/3 aus Schüler:innen, Lehrer:innen und Eltern zusammen. Sie berät und beschließt alle wichtigen grundsätzlichen Dinge, welche die Schule betreffen (z. B. Festlegung der Unterrichtszeiten, Grundsätze der Erziehungs- und Unterrichtsformen an der Schule, das Schulprogramm, Grundsätze für Hausaufgaben und Klassenarbeiten, Haushaltsplan usw.).
Der Schulelternbeirat entsendet zudem je zwei Mitglieder in die einzelnen Fachkonferenzen.
Weiterhin wird die Lornsenschule durch eine:n gewählte:n Vertreter:in im Kreiselternbeirat vertreten, um dort Informationen und Erfahrungen auszutauschen.
Elternvertreter:innen übernehmen gegebenenfalls eine Moderationsfunktion bei eventuell auftretenden Konflikten.
Der Förderverein ist ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit. Mit freiwilligen Spendengeldern fördern wir Projekte an unserer Schule, die sonst nicht realisiert werden könnten.
Elternarbeit an der Lornsenschule bedeutet auch Erweiterung des eigenen Horizonts. Das IQSH (Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen in Schleswig-Holstein) bietet laufend Angebote zu bewährten und neuen Themen, z. B. zu „Chancen und Risiken im Umgang mit neuen Medien” oder „Sucht- und Gewaltprävention”. Jährlich wird ein Elternfachtag mit vielfältigen Workshops angeboten. Diese Fortbildungsangebote unterstützen die Elternvertreter*innen bei ihrer Arbeit an der Lornsenschule.
Wir wünschen uns von den Eltern:
- Unterstützung der Kommunikation innerhalb der Elternschaft
- aktive Mitarbeit in den verschiedenen Gremien sowie in den einzelnen Klassen
- Weitere Mitglieder im Förderverein
Kontakt
E-Mail: seb.lornsen(at)gmail.com
Martin Krauel (Vorsitzender)
Stephanie Friedel (stellvertretende Vorsitzende)
Dr. Frederike Krützfeldt
Michael Mielke
Thore Jahnke
Kommunikationswegweiser
Liebe Eltern der Lornsenschule,
um Ihnen und Ihren Kindern einen schnellen Überblick der richtigen Ansprechpartner:innen zu ermöglichen, haben wir für unsere Schule einen Kommunikationswegweiser erstellt:
Elternabende
Leitfaden für Elternvertreter:innen
- Ein Elternabend pro Halbjahr muss laut dem Schulgesetz durchgeführt werden.
- Zum 1. Elternabend im Schuljahr: Falls Neuwahlen anstehen, muss der Elternabend in den ersten 6 Wochen des Schuljahres durchgeführt werden. Elternvertreter*innen bei G8 werden in der Klasse 5 für 2 Jahre gewählt, in der 7. Klasse und im E-Jahrgang (10. Klasse) für 3 Jahre. Elternvertreter:innen bei G9 werden in der 5. Klasse, 7. Klasse und 9. Klasse jeweils für 2 Jahre gewählt und im Q1-Jahrgang für 3 Jahre.
Sollten Neuwahlen anstehen, so lädt der/die bisherige Elternbeiratsvorsitzende ein, in den 5. Klassen der/die Schulelternbeiratsvorsitzende. - Es ist empfehlenswert, von jedem Elternabend ein Protokoll anfertigen zu lassen und dies der Schulleitung zur Verfügung zu stellen. Bei Wahlen muss ein sogenanntes Wahlprotokoll ausgefüllt werden. Die Wahlunterlagen werden von der Schule erstellt.
- Einladungen zum Elternabend werden vom Klassenelternbeirat geschrieben; bitte rechtzeitig versenden (2 Wochen vorher), Termin- und Themenabsprachen vorab bitte mit der Klassenleitung vornehmen.
- Nach Möglichkeit sollten die Elternabende an einem Dienstag (bevorzugter Termin seitens der Schule) stattfinden. Nach Absprache mit der Klassenleitung können Termine jedoch auch an anderen Tagen vereinbart werden. Sollte die Anwesenheit einer Fachlehrkraft dringend erwünscht sein, so muss dies in die Termingestaltung einbezogen werden.
- Lehrer*innen sind eingeladen und somit Gäste, also bitte höfliche Umgangsformen wahren.
- Verschiedene Themen können aufgegriffen werden, auch klassenübergreifend (siehe auch im Leitfaden vom IQSH „Elternmitwirkung – Anregungen und Hinweise”, erhältlich bei SEB-Vorstand oder pdf-Dokument).
- Sorgen und Probleme der Eltern idealerweise im Vorfeld abfragen; ein Elternstammtisch vor dem Elternabend kann Probleme/Missverständnisse oft zeitnah beseitigen.
- Spezifische Konflikte zwischen einzelnen Eltern/Schüler:innen und Lehrer:innen sollten in Einzelgesprächen angesprochen werden und nicht an einem Klassenelternabend thematisiert werden.
- Der gewählte Klassenelternbeirat ist zu jeder Zeit Ansprechpartner für Eltern und Lehrer:innen (Bindeglied).
- Lehrer:innen müssen ebenfalls von Seiten der Schule Infos zum generellen Ablauf eines Elternabends bekommen.
- Zu Informationszwecken und für Detailinfos ist ein Link zum Schulgesetz auf der Internetseite der Schulhomepage eingerichtet.
- Pflege der Homepage: Elternvertreter:innen sollten Infos ihrerseits an die Schule weitergeben.
Konferenzen
Leitfaden für Elternvertreter:innen
An pädagogischen Konferenzen und an Zeugniskonferenzen sollten 2 Elternvertreter:innen teilnehmen, aber nicht mehr. Sie haben kein Stimmrecht, nur eine beratende Funktion.
Da die Konferenzen zeitlich sehr begrenzt sind, werden ausschließlich die Themen der jeweiligen Konferenz behandelt.
Die Mitglieder aller Konferenzen unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht!
Eine Lehrkraft führt das Protokoll, ansonsten werden keine Notizen gemacht.
Konfliktbewältigung
Leitfaden für Elternvertreter:innen
Kommunikation in der Klasse
Probleme sind zeitnah zu besprechen. Lehrer:innen sollten die Eltern zügig informieren, z. B. über Leistungseinbrüche eines Schüler bzw. einer Schülerin.
In der Orientierungsstufe sind schriftliche Informationen zwischen den Lehrkräften und den Eltern sehr wichtig (z. B. über mehrfach vergessene Hausaufgaben). Hierfür wird das Hausaufgabenheft genutzt.
Konfliktbewältigung
Für die Konfliktbewältigung zwischen Eltern/Schüler:innen und Lehrerkräften gibt es verbindliche Regeln, die mit der Schulleitung abgestimmt sind:
(Es werden Gespräche geführt. Die Terminvereinbarung für ein persönliches Gespräch mit der betreffenden Lehrkraft erfolgt über das Sekretariat oder per Mail. Der Gesprächsgrund wird im Vorfeld mitgeteilt.)
1. Eltern/Schüler:in und die jeweilige Lehrkraft führen ein Gespräch; kann das Problem nicht gelöst werden:
2. Klassenelternbeirat/Klassenleitung wird hinzugezogen; kann das Problem nicht gelöst werden:
3. Schulelternbeirat/Stufenleitung wird hinzugezogen; kann das Problem nicht gelöst werden:
4. der/die Schulleiter:in wird hinzugezogen.
(in Phase 2 und 4 kann ein/e Moderator:in oder ein/e Schlichter:in hinzugezogen werden)
Bei Gesprächen jeder Stufe sollte eine Dokumentation in Form eines Gesprächprotokolls geschrieben werden, das beide „Parteien” akzeptieren.
Grundsätzlich soll der Umgang zwischen Eltern und Lehrkräften respektvoll und wertschätzend sein.
Der Vorstand des SEB der Lornsenschule
(Stand 23.4.2019)
Videokonferenz-Elternabende
Nutzungsregeln
Die Nutzungsregeln für Elternabende, die als Videokonferenz stattfinden, sind als pdf-Download unter Service > Dokumente > Nutzungsregeln hinterlegt.
Dokumente und Links
Elternarbeit in der Schule
Dokumente
Elternmitwirkung (PDF-Datei)
Fachkonferenzen (PDF-Datei)
Landeselternbeirat: www.leb-gym-sh.de
Hochbegabung:
Bitte melden Sie sich im Sekretariat zu einem Beratungsgespräch bei der zuständigen Lehrkraft, Frau Klein, an.
Medienkompetenz
www.jugendschutz.net (Hinweise zum Thema ‚Chatten ohne Risiko‘)
Mobbing-/ Gewaltprävention
www.akjs-sh.de
Legasthenie/ Dyskalkulie
www.lvl-sh.de (dort finden Sie auch den seit 2012 gültigen Erlass zur Dyskalkulie)
Linkshändigkeit
www.linkshaenderforum.org
Museumscard:
www.meine-museumscard.de (freier Eintritt für Jugendliche in über 100 Museen im Land)
Schulrecht
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/S/schulrecht/schulrecht.html