Neue Regelungen zum Handy-Gebrauch an der Lornsenschule

Neue Handy-Regeln an der Lornsenschule

Am 01.04.2025 hat die Schulkonferenz eine neue Regelung dazu verabschiedet, wie an der Lornsenschule in Zukunft mit Handys umgegangen werden soll.

Die neue Regelung wurde zusammen mit Lehrkräften, Schüler:innen und Eltern erarbeitet. Sie gilt ab dem 2.4.2025. Vorerst werden Schüler:innen, die sich nicht an die Regeln halten, lediglich ermahnt. Ab dem kommenden Schuljahr 2025/26 werden Regelverstöße dann mit Maßnahmen geahndet.

Das sind die neuen Regeln
• Die Handys der Kinder aus den Klassen 5 bis 6 werden im LOZ weggeschlossen. Die Handys sind aber beim Betreten des Schulgeländes auszuschalten.
• Grundsätzlich sind alle Handys der Schülerinnen und Schüler beim Betreten des Schulgeländes ausgeschaltet in den Schultaschen zu verstauen. Sollte es erforderlich sein, das Handy zu benutzen, können Lehrkräfte die Nutzung kurzzeitig genehmigen.
Alle Smartwatches sind auf die reine Uhrfunktion umzustellen. Dies muss entweder durch die Eltern entsprechend voreingestellt werden oder durch die Schülerinnen und Schüler selbst.
• Die Jahrgänge E bis Q2 dürfen ihre Handys eigenverantwortlich in Freistunden in leeren Klassenräumen bzw. dem Oberstufenraum, in dem dies auch in den Pausen gestattet ist, (außer Sichtweite aller anderen) benutzen. Die 10. Klässler dürfen die Handys (für andere nicht sichtbar) mitnehmen, wenn sie das Schulgelände verlassen. Die Handys sollen nur außerhalb der Sichtweite der Schule benutzt werden.
• Besonders in schulischen Belangen engagierte Mitglieder der SV dürfen zu Organisationszwecken das Handy im SV-Raum nutzen. Diensthabende Schulsanitäter und Schulsanitäterinnen sowie Mitglieder freiwilliger Organisationen zur öffentlichen Gefahrenabwehr dürfen ihr Handy in der Schultasche angeschaltet lassen, damit sie im Notfall erreichbar sind.