Fahrkartenanträge und Bildungsticket RD-ECK

Fahrkartenanträge für das neue Schuljahr

Liebe Schüler:innen, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

auch der Kreis Rendsburg-Eckernförde gibt bekannt, dass mit dem Beginn des Schuljahres 2023/2024 der Bildungstarif umgestaltet, erneuert und digitalisiert wird.
Aktuelle Entwicklungen sind auf der Internetseite des Kreises RD-ECK nachzulesen. 

Welche Voraussetzungen müssen die Schüler und Schülerinnen erfüllen?
Die Schüler:innen müssen

  1. im Kreis Rendsburg-Eckernförde wohnhaft sein. (Die Schule, die besucht wird, liegt nicht in der Wohnortgemeinde);
  2. die 11. bis 13. Klasse einer allgemeinbildenden Schule in öffentlicher Trägerschaft besuchen oder eine schulische Ausbildung ohne Ausbildungsvergütung an einer Beruflichen Schule absolvieren.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, können entweder die erziehungsberechtigten Personen oder die volljährigen Schüler:innen einen Antrag für die Inanspruchnahme des Bildungstarifs beim Kreis Rendsburg-Eckernförde stellen.

Welche Nachweise sind für die Antragstellung erforderlich?

  • Eine Schulbescheinigung der Schule zum Zeitpunkt der Antragstellung.
  • Monatskarten für Schüler und Schülerinnen von Bus / Bahn oder das Deutschlandticket mit einem Nachweis über die Höhe der gezahlten Fahrtkosten durch aktuellen Kontoauszug bzw. mit dem Zahlungsdetails aus dem Aboportal der DB.

Welche Erneuerungen wird es ab dem Schuljahr 2023/2024 geben?

  • Ein Online-Antrag zur Antragsstellung wird auf der Homepage des Kreises Rendsburg-Eckernförde zur Verfügung gestellt.
  • Die Anträge sind bevorzugt online zu stellen. Die Antragsstellung kann weiterhin in Papierform, als auch per E-Mail erfolgen.
  • Es können nur noch Monatskarten oder das Deutschlandticket zur Erstattung der Fahrtkosten eingereicht werden.
  • Die Erstattung der Fahrkosten von Einzel-, und Wochenfahrkarten entfallen.
  • Es werden keine Fahrtkosten über 49,00 €/Monat erstattet.
  • Liegen die regulären Kosten einer Schülermonatskarte unter dem Wert des Deutschlandtickets (49,00 €/Monat), können hier nur die geringeren Fahrtkosten berücksichtigt werden!

Eine Erstattung der Fahrtkosten erfolgt durch die Kreisverwaltung zum Ende eines Schulhalbjahres bzw. zum Ende eines Schuljahres. Hierbei wird einmalig eine Pauschale von 150,00 Euro von den nachgewiesenen Kosten der Schülerbeförderung pro Schuljahr abgezogen.

Zu Informationen auf der Internetseite des Kreises Rendsburg-Eckernförde.